Vertrag über Auftragsverarbeitung
im Sinne von Art. 28 Abs. 3 DSGVO
zwischen
[Firma des Kunden] [Straße, Nr.] [PLZ] [Ort]
nachfolgend „Auftraggeber“
und
34erCRM UG (haftungsbeschränkt) 34erCRM Zengerstraße 15 90471 Nürnberg
nachfolgend „Auftragnehmer“
(Erstellt mit dem eRecht24 Premium AV-Vertrag-Generator am 07.10.2026)
1. Allgemeine Bestimmungen und Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand des vorliegenden Vertrags ist die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer (Art. 28 DSGVO). Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist der Auftraggeber.
1.2 Inhalt des Auftrags, Kategorien betroffener Personen und Datenarten sowie Zweck der Vereinbarung sind Anlage 1 zu entnehmen.
1.3 Die Verarbeitung der Daten durch den Auftragnehmer findet ausschließlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens statt. Die Verarbeitung außerhalb dieser Staaten erfolgt nur unter den Voraussetzungen von Kapitel 5 der DSGVO (Art. 44 ff.) und mit vorheriger Zustimmung oder nach vorheriger Weisung des Auftraggebers.
2. Vertragslaufzeit und Kündigung
Der vorliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. Weisungen des Auftraggebers
3.1 Dem Auftraggeber steht ein umfassendes Weisungsrecht in Bezug auf Art, Umfang und Modalitäten der Datenverarbeitung ggü. dem Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, falls der Auftragnehmer der Auffassung ist, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Wird eine Weisung erteilt, deren Rechtmäßigkeit der Auftragnehmer substantiiert anzweifelt, ist der Auftragnehmer berechtigt, deren Ausführung vorübergehend auszusetzen, bis der Auftraggeber diese nochmals ausdrücklich bestätigt oder ändert. Besteht die Möglichkeit, dass der Auftragnehmer durch das Befolgen der Weisung einem Haftungsrisiko ausgesetzt wird, kann die Durchführung der Weisung bis zur Klärung der Haftung im Innenverhältnis – oder bis zu einer Einräumung sonstiger angemessener Sicherheiten durch den Auftraggeber zur Abwendung von Schäden des Auftragnehmers – ausgesetzt werden.
3.2 Eine von den Weisungen oder ohne Weisungen des Auftraggebers abweichende Verarbeitung ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer nach dem Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten zur Datenverarbeitung verpflichtet ist. Im Falle einer solchen Verarbeitung, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Verarbeitung, es sei denn, dass das betreffende Recht der Europäischen Union oder des Mitgliedstaates eine solche Mitteilung aufgrund eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet; in diesem Fall erfolgt die Mitteilung unverzüglich, sobald die rechtlichen Hindernisse nicht mehr bestehen.
3.3 Weisungen sind grundsätzlich schriftlich oder in einem elektronischen Format (z.B. per E-Mail) zu erteilen. Mündliche Weisungen sind in begründeten Einzelfällen zulässig und werden vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder in einem elektronischen Format bestätigt. In der Bestätigung ist ausdrücklich zu begründen, warum keine Weisung in Textform erfolgen konnte. Der Auftragnehmer hat Person, Datum und Uhrzeit der durch den Auftraggeber erteilten Weisung in angemessener Form zu dokumentieren.
3.4 Der Auftraggeber benennt auf Verlangen des Auftragnehmers eine oder mehrere weisungsberechtigte Personen. Personelle Änderungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
4. Kontrollbefugnisse des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit vor Beginn der Datenverarbeitung und während der Vertragslaufzeit regelmäßig, im erforderlichen Umfang, zu kontrollieren. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Kontrollmaßnahmen verhältnismäßig sind und den Betrieb des Auftragnehmers nicht mehr als erforderlich beeinträchtigen.
4.2 Die Ergebnisse der Kontrollen und Weisungen sind vom Auftraggeber in geeigneter Weise zu protokollieren.
5. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers
5.1 Die Verarbeitung der vertragsgegenständlichen Daten durch den Auftragnehmer erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen in Verbindung mit den ggf. erteilten Weisungen des Auftraggebers. Eine hiervon abweichende Verarbeitung ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer nach dem Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten zur Datenverarbeitung verpflichtet ist. Im Falle einer solchen Verarbeitung, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Verarbeitung, es sei denn, dass das betreffende Recht der Europäischen Union oder des Mitgliedstaates eine solche Mitteilung aufgrund eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet; in diesem Fall erfolgt die Mitteilung unverzüglich, sobald die rechtlichen Hindernisse nicht mehr bestehen.
5.2 Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO). Vor der Unterwerfung unter die Verschwiegenheitspflicht dürfen die betreffenden Personen keinen Zugang zu den vom Auftraggeber überlassenen personenbezogenen Daten erhalten.
6. Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Auftragnehmer hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus festgelegt und diese in Anlage 2 dieses Vertrags festgehalten. Die dort beschriebenen Maßnahmen wurden unter Beachtung der Vorgaben nach Art. 32 DSGVO ausgewählt. Der Auftragnehmer wird die technischen und organisatorischen Maßnahmen regelmäßig und anlassbezogen überprüfen und anpassen.
7. Unterstützungspflichten von Auftragnehmer
Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber gem. Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO bei dessen Pflichten zur Wahrung der Betroffenenrechte aus Kapitel III, Art. 12 – 22 DSGVO, unterstützen. Dies gilt insbesondere für die Erteilung von Auskünften und die Löschung, Berichtigung oder Einschränkung personenbezogener Daten. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber ferner gem. Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO bei dessen Pflichten nach Art. 32-36 DSGVO (insb. Meldepflichten) unterstützen. Die Reichweite dieser Unterstützungspflichten bestimmt sich im Einzelfall unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Informationen, die dem Auftragnehmer zur Verfügung stehen.
8. Einsatz von Unterauftragsverarbeitern (Subunternehmer)
8.1 Der Auftragnehmer ist zum Einsatz von Unterauftragsverarbeitern (Subunternehmern) berechtigt. Alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits bestehenden Subunternehmerverhältnisse des Auftragnehmers sind diesem Vertrag abschließend in Anlage 3 aufgeführt. Für die in Anlage 3 aufgezählten Subunternehmer gilt die Zustimmung mit Abschluss dieses Vertrags als erteilt.
8.2 Beabsichtigt der Auftragnehmer den Einsatz weiterer Subunternehmer, wird der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber rechtzeitig - spätestens jedoch zwei Wochen - vor deren Einsatz in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen. Der Auftraggeber hat nach dieser Mitteilung zwei Wochen Zeit, der Hinzuziehung des/der Subunternehmer zu widersprechen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gilt die Hinzuziehung des/der Subunternehmer(s) als genehmigt. In dringenden Fällen (z.B. bei kurzfristig benötigten Fehleranalysen oder Mängelbeseitigungen), kann der Auftragnehmer die Anzeige- und Widerspruchsfrist für Subunternehmer angemessen verkürzen. Erfolgt ein fristgerechter Widerspruch, dürfen die betroffenen Subunternehmer nicht eingesetzt werden. Widersprüche sind nur zulässig, wenn der Auftraggeber begründete Anhaltspunkte dafür hat, dass durch den Einsatz des Unterauftragnehmers die Datensicherheit oder der Datenschutz eingeschränkt würde, die Einhaltung gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen gefährdet wäre und/oder sonstige berechtigte Interessen des Auftraggebers entgegenstehen; die entsprechenden Verdachtsmomente sind dem Widerspruch beizufügen.
8.3 Subunternehmer werden vom Auftragnehmer unter Beachtung der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben ausgewählt. Sämtliche Verträge zwischen Auftragsverarbeiter (Auftragnehmer) und Unterauftragsverarbeiter (Subunternehmer) müssen den gesetzlichen Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag genügen; dies betrifft insbesondere die Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO im Betrieb des Subunternehmers. Nebenleistungen, welche der Auftragnehmer zur Ausübung von geschäftlichen Tätigkeiten in Anspruch nimmt, stellen keine Unterauftragsverhältnisse im Sinne des Art. 28 DSGVO dar. Nebentätigkeiten in diesem Sinne sind insbesondere Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zur Hauptleistung, Post- und Transportdienstleistungen sowie sonstige Maßnahmen, welche die Vertraulichkeit und/oder Integrität der Hard- und Software sicherstellen sollen und keinen konkreten Bezug zur Hauptleistung aufweisen. Der Auftragnehmer wird jedoch auch bei diesen Drittleistungen die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzstandards (insbesondere durch entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarungen) sicherstellen.
8.4 Sämtliche Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Unterauftragsverarbeiter (Subunternehmer) müssen den Anforderungen dieses Vertrags und den gesetzlichen Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag genügen.
8.5 Die Beauftragung von Subunternehmern in Drittstaaten ist nur zulässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO gegeben sind und der Auftraggeber zugestimmt hat.
9. Mitteilungspflichten des Auftragnehmers
9.1 Verstöße gegen diesen Vertrag, gegen Weisungen des Auftraggebers oder gegen sonstige datenschutzrechtliche Bestimmungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen; das gleiche gilt bei Vorliegen eines entsprechenden begründeten Verdachts. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob der Verstoß vom Auftragnehmer selbst, einer beim Auftragnehmer angestellten Person, einem Subunternehmer oder einer sonstigen Person, die der Auftragnehmer zur Erfüllung vertraglicher Pflichten eingesetzt hat, begangen wurde.
9.2 Ersucht ein Betroffener, eine Behörde oder ein sonstiger Dritter den Auftragnehmer um Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung, wird der Auftragnehmer die Anfrage unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten und das weitere Vorgehen mit ihm abstimmen.
9.3 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn Aufsichtshandlungen oder sonstige Maßnahmen einer Behörde bevorstehen, von denen auch die Verarbeitung, Nutzung oder Erhebung der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten betroffen sein könnten. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich über alle Ereignisse oder Maßnahmen Dritter zu informieren, durch welche die vertragsgegenständlichen Daten gefährdet oder beeinträchtigt werden könnten.
10. Vertragsbeendigung, Löschung und Rückgabe der Daten
Nach Abschluss der vertragsgegenständlichen Datenverarbeitung bzw. nach Beendigung dieses Vertrags hat der Auftragnehmer alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Auftraggebers zu löschen oder zurückzugeben, sofern für den Auftragnehmer keine rechtliche Verpflichtung zur Speicherung der betreffenden Daten mehr besteht (z.B. gesetzliche Aufbewahrungsfristen).
11. Datengeheimnis und Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer ist unbefristet und über das Ende dieses Vertrages hinaus verpflichtet, die im Rahmen der vorliegenden Vertragsbeziehung erlangten personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Mitarbeiter mit den einschlägigen Datenschutzbestimmungen und Geheimnisschutzregeln vertraut zu machen und sie zur Verschwiegenheit zu verpflichten, bevor diese ihre Tätigkeit beim Auftragnehmer aufnehmen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen dieses Vertrags und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen oder elektronischen Form, die eindeutig erkennen lässt, dass und welche Änderung oder Ergänzung der vorliegenden Bedingungen durch sie erfolgen soll.
12.2 Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
12.3 Sollte sich die DSGVO oder sonstige in Bezug genommenen gesetzlichen Regelungen während der Vertragslaufzeit ändern, gelten die hiesigen Verweise auch für die jeweiligen Nachfolgeregelungen.
12.4 Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
12.5 Sämtliche Anlagen zu diesem Vertrag sind Vertragsbestandteil.
Ort, Datum ____________________ Unterschrift Auftraggeber
Ort, Datum ____________________ Unterschrift Auftragnehmer
Anlage 1 – Auftragsdetails
Leistungen, bei denen Daten im Auftrag verarbeitet werden
Bereitstellung und Betrieb der CRM-Software 34erCRM (Software as a Service) inkl. KI-Assistent 34erAI, Hosting, Datensicherung und Support
Verarbeitete Datenarten
Stammdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf)
Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, Messenger)
Vertrags- und Versicherungsdaten (Gesellschaft, Sparte, Tarif, Beiträge, Laufzeiten, Vertragsnummern)
Kommunikations- und Gesprächsnotizen, Aufgaben, Termine
Dokumente und Dateien (z. B. Versicherungsscheine, Anträge)
Verkaufschancen und Vertriebsdaten
Bankverbindungsdaten, soweit vom Auftraggeber erfasst
Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO), soweit vom Auftraggeber im Zusammenhang mit Kranken-, Pflege- oder Lebensversicherungen erfasst
Nutzer- und Protokolldaten der Mitarbeiter des Auftraggebers (Login, IP-Adressen, Nutzungsprotokolle)
Eingaben und Antworten im KI-Assistenten
Betroffene Personenkategorien
Kunden und Interessenten des Auftraggebers
Mitversicherte Personen und Angehörige von Kunden
Geschäftspartner und Ansprechpartner des Auftraggebers
Mitarbeiter und Nutzer des Auftraggebers
Anlage 2 – Liste der bestehenden technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragsverarbeiters nach Art. 32 DSGVO
Der Auftragnehmer setzt folgende technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der vertragsgegenständlichen personenbezogenen Daten um. Die Maßnahmen wurden im Einklang mit Art. 32 DSGVO festgelegt und mit dem Auftraggeber abgestimmt.
1. Sicherung der Arbeitsstätte des Auftragsverarbeiters (Zutrittskontrolle)
Die Arbeitsstätte des Auftragsverarbeiters wird in folgender Weise gegen Einbruch und sonstige unbefugte Zutritte gesichert:
Manuelles Schließsystem / Türschlösser
Kundendaten werden nicht in eigenen Büroräumen gespeichert, sondern ausschließlich auf Servern in Rechenzentren der Hetzner Online GmbH in Deutschland
Zutrittskontrolle zu den Serverräumen durch den Rechenzentrumsbetreiber (ISO-27001-zertifiziert)
Arbeitsplätze im Büro/Homeoffice des Geschäftsführers mit verschlossenen Räumlichkeiten; Endgeräte mit Bildschirmsperre
2. Sicherung der IT-Systeme des Auftragsverarbeiters (Zugangskontrolle)
Die IT-Systeme des Auftragsverarbeiters werden in folgender Weise gegen unbefugte Zugriffe (z.B. Hackerangriffe) gesichert:
Passwortvergabe
Erstellen von Benutzerprofilen in den IT-Systemen
Login in die IT-Systeme mit individuellem Benutzernamen und Passwort
Zugriffsregeln für Benutzer / Benutzergruppen in den IT-Systemen (Berechtigungskonzept)
Verwaltung der Berechtigungen durch Systemadministratoren
Anzahl der Systemadministratoren ist auf das „Notwendigste“ reduziert
Einsatz von Software-Firewall
Verschlüsselung der Datensicherungssysteme
Passwörter werden mit Argon2 gehasht gespeichert; Sperre nach wiederholten Fehlversuchen und Begrenzung von Anmeldeversuchen
Zwei-Faktor-Authentifizierung (TOTP) verpflichtend für den Betreiberzugang, für Nutzer aktivierbar
Betreiberbereich nur über verschlüsseltes VPN (WireGuard) erreichbar
Serverzugang per SSH ausschließlich mit Schlüssel, direkter Root-Login deaktiviert
Automatische Sperre von Angreifer-Adressen bei wiederholten SSH-Fehlversuchen (fail2ban)
Netzwerk-Firewall des Hosters zusätzlich zur Server-Firewall
Strikte Mandantentrennung: jeder Datensatz ist einem Kundenkonto zugeordnet, Zugriffe werden doppelt abgesichert (Anwendung und Datenbank-Zeilensicherheit)
Endgeräte mit Code-Sperre; Mobilgeräte aus der Ferne löschbar; keine lokale Speicherung von Kundendaten auf Endgeräten
3. Protokollierung von Datenverarbeitungsprozessen (Eingabekontrolle)
Folgende Maßnahmen stellen sicher, dass der Auftragsverarbeiter jederzeit erkennen kann, welche Datenverarbeitungsprozesse in seinen Datenverarbeitungssystemen stattgefunden haben (z.B. Eingabe, Veränderung, Sperrung oder Löschung):
Protokollierung von Zugriffen auf die IT-Systeme des Auftragsverarbeiter (Log-Protokolle)
Nachvollziehbarkeit von Eingabe, Änderung und Löschung von Daten durch individuelle Benutzernamen
Protokollierung aller Handlungen im Betreiberbereich, auch abgewiesener Versuche
Server- und Dienstprotokolle über das Systemjournal
Keine Kundendaten oder Zugangsdaten in Protokollen
4. Sichere Löschung von Daten
Folgende Maßnahmen stellen die ordnungsgemäße Löschung der vertragsgegenständlichen Daten sicher:
Löschkonzept
Automatisierte Löschung aller Daten eines Kundenkontos nach Vertragsende (nach Ablauf von 14 Tagen) einschließlich Exportdateien
Automatische Aufbewahrungsregeln mit Papierkorb für abgelaufene Datensätze
Vernichtung ausgemusterter Datenträger durch den Rechenzentrumsbetreiber
5. Datenschutz bei den Subunternehmern des Auftragsverarbeiters
Folgende Maßnahmen stellen sicher, dass sich die vom Auftragsverarbeiter ausgewählten Subunternehmer datenschutzkonform verhalten:
Auswahl der Subunternehmer unter Sorgfaltsgesichtspunkten (insb. hinsichtlich Datensicherheit)
Abschluss von DSGVO-konformen Auftragsverarbeitungsverträgen mit dem Subunternehmer
Laufende und anlassbezogene Prüfung des Subunternehmers
Sicherstellung der Vernichtung der Daten beim Subunternehmer nach Beendigung des Auftrags
Einsatz ausschließlich von Subunternehmern mit Sitz bzw. Datenverarbeitung in der EU (Hetzner, Google Cloud EU-Region, Amazon Web Services Region Frankfurt)
Rechenzentren des Hosters ISO-27001-zertifiziert
KI-Anbieter: keine Nutzung der Daten zu Trainingszwecken; Zwischenspeicherung ausschließlich im Arbeitsspeicher für höchstens 24 Stunden
6. Sicherung von Daten bei Transport und Übermittlung (Weitergabekontrolle)
Folgende Maßnahmen gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der Weitergabe (physisch und / oder digital) vor unbefugten Dritten geschützt werden:
Einsatz von VPN-Tunneln
Verschlüsselung des E-Mail-Verkehrs
Verschlüsselung der sonstigen Kommunikationswege
Datenübertragung ausschließlich verschlüsselt über HTTPS/TLS mit HSTS, Zertifikate werden automatisch erneuert
Verschlüsselte Übertragung der Datensicherungen zum getrennten Sicherungsspeicher
7. Datensicherung und Backups (Verfügbarkeit und Wiederherstellbarkeit)
Folgende Maßnahmen stellen sicher, dass die vertragsgegenständlichen Daten jederzeit verfügbar sind:
Backup- & Wiederherstellungskonzept
Testen der Datenwiederherstellung
Aufbewahrung von Datensicherungen an einem sicheren, ausgelagerten Ort
Tägliche Sicherung der Datenbank sowie laufende Sicherung der Änderungsprotokolle
Verschlüsselte Sicherungen auf getrenntem Speicher (Hetzner Storage Box), getrennt vom Anwendungsserver
Aufbewahrung: 7 tägliche, 4 wöchentliche und 6 monatliche Sicherungen
Zusätzlich wöchentliche unveränderbare Schnappschüsse des Sicherungsspeichers (10 Stände, rund 10 Wochen); diese können vom Anwendungsserver aus weder geändert noch gelöscht werden, die Verwaltung erfolgt nur über das Hoster-Kundenkonto mit Zwei-Faktor-Authentifizierung
Physische Sicherung, unterbrechungsfreie Stromversorgung, Klimatisierung und Brandschutz der Serverräume durch den ISO-27001-zertifizierten Rechenzentrumsbetreiber
8. Sonstige Datenschutzmaßnahmen
Folgende weitere Datenschutzmaßnahmen wurden implementiert:
Der KI-Assistent greift ausschließlich auf Daten des jeweiligen Kundenkontos mit den Rechten des angemeldeten Nutzers zu
Löschungen und Massenänderungen durch den KI-Assistenten nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Nutzer
Verarbeitung durch den KI-Anbieter in der EU-Region
9. Überprüfung, Evaluierung und Anpassung der vorliegenden Maßnahmen
Der Auftragsverarbeiter wird die in dieser Anlage beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen im Abstand von 12 Monaten und anlassbezogen, prüfen, evaluieren und bei Bedarf anpassen.
Anlage 3 – Liste der bestehenden Subunternehmer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
(Unternehmens-) Name und Anschrift
Beschreibung der Leistung
Land der Leistungserbringung
Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen
Hosting der Anwendung und der Datenbank, Speicherung von Dateien und verschlüsselten Datensicherungen in Rechenzentren in Deutschland
Deutschland
Google Cloud EMEA Limited, 70 Sir John Rogerson’s Quay, Dublin 2, Irland
Verarbeitung von Anfragen an den KI-Assistenten (Google Vertex AI) in der EU-Region; keine Nutzung zu Trainingszwecken, Zwischenspeicherung nur im Arbeitsspeicher für höchstens 24 Stunden
EU (Irland/Deutschland)
Amazon Web Services EMEA SARL, 38 Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg
Versand von System-E-Mails (Amazon SES), Region Frankfurt
Deutschland (Region Frankfurt)